Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungsbeschreibung
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Beschreibungen der Veranstaltungen, Seminare, Workshops, des
Gruppen- und Einzelunterrichts oder ggf. den hieraus resultierenden Angaben in einer Auftragsbestätigung.
Naturvertrauen behält sich jedoch ausdrücklich vor, Änderungen der Beschreibung aus sachlich berechtigten und nicht
vorhersehbaren Gründen vorzunehmen, über die nach Möglichkeit vor Antritt der Veranstaltung informiert wird.
Weiterhin behält sich naturvertrauen notwendige kurzfristige Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen vor, ist jedoch bemüht, der
ursprünglichen Planung möglichst nahe zu kommen.
Naturvertrauen  übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Unterrichtserfolges. Der Kunde wurde ausführlich darüber belehrt,
dass die durch Naturvertrauen  gelehrten Unterrichtsinhalte nur Erfolg haben, wenn sie auch außerhalb der Unterrichtsstunden
konsequent umgesetzt werden.


2. Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an Naturvertrauen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnahme bzw. das Mitführen von Tieren ist
generell nur nach Rücksprache mit Naturvertrauen gestattet, der Tierhalter muss zudem eine Hunde-Haftpflichtversicherung
abgeschlossen haben. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die durch sein Tier verursacht werden, auch wenn diese durch die
Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen. Verunreinigungen der Tiere innerhalb und
außerhalb der Veranstaltungsräume sind vom Tierhalter unaufgefordert und vollständig zu beseitigen. Der Einsatz von
Hilfsmitteln wie Schleppleine, Geschirr etc. erfolgt auf eigenes Risiko. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund
keine ansteckenden Krankheiten hat. Chronische Krankheiten sind vor Beginn der ersten Stunde mitzuteilen. Läufige
Hündinnen dürfen nur nach Absprache teilnehmen.
Eine Gefährdung anderer Teilnehmer oder Hunde insbesondere durch nicht ausdrücklich gestatteten Freilauf und
Zusammenführen von Hunden ist auszuschließen. Gewaltsame Einwirkungen und die Anwendung schmerzverursachender
Mittel (Würge-, Stachel und Elektrohalsbänder) sind untersagt und führen zum sofortigen Ausschluss.
Mit der Anmeldung erklärt jeder Teilnehmer, dass diese Bedingungen erfüllt und akzeptiert sind.


3. Anmeldung und Bezahlung für/von Veranstaltungen, Seminaren, Workshops, Gruppen- und Einzelunterricht (Abschluss des
Vertrages)
Mit der Anmeldung bietet der Interessent Naturvertrauen den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt
mündlich oder schriftlich und verbindlich durch den Anmeldenden, ebenso für weitere Teilnehmer, die in/bei der Anmeldung
namentlich aufgeführt sind. Ein Vertrag kommt mit der Annahme und Bestätigung durch Naturvertrauen zustande und bedarf keiner
bestimmten Form.
Bei Unterricht mit Fremddozenten wird bei Anmeldung ggf. eine Anzahlung fällig, diese, sowie etwaige Stornokosten werden in
der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben. Sofern die Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung begrenzt ist, werden die
Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen / Anzahlungen vergeben. Naturvertrauen hat insofern das
Recht, auch nach erfolgter Bestätigung vom Vertrag zurück zu treten, wenn eine angekündigte Anzahlung nicht innerhalb der
mitgeteilten Zahlungsfrist eingeht, damit der Teilnehmerplatz anderweitig vergeben werden kann.


3.1 Rücktritt von Gruppen- und Einzelunterricht durch den Teilnehmer und/oder Naturvertrauen 
Sagt der Teilnehmer eine Unterrichtsstunde nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab, so trägt er den
vollen Stundensatz.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus mehrfach Buchungen werden nicht erstattet.
Durch Naturvertrauen abgesagte Kursstunden werden zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt.
Versäumte Kursstunden können nach Absprache in einem anderen Kurs nachgeholt werden, ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Naturvertrauen behält sich vor, Teilnehmer vom Unterricht auszuschließen, wenn sie sich vertragswidrig verhalten, insbesondere,
wenn andere Teilnehmer oder das Ziel des Unterrichts gefährdet werden, die Teilnahmegebühr wird nicht erstattet.


3.2 Rücktritt von Veranstaltungen, Seminaren, Workshops durch den Teilnehmer und/oder Naturvertrauen 
Ein Teilnehmer kann vor Beginn der Leistung zurücktreten, ein Rücktritt hat nachweisbar und schriftlich zu erfolgen.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei Naturvertrauen 
Im Falle des Rücktrittes kann naturvertrauen Ersatz für Aufwendungen verlangen.
 

bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn:

Rücktritt ohne Stornokosten möglich

7 Tage vor Veranstaltungsbeginn:

90 % der Teilnahmegebühr

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
Zur Vermeidung von Stornierungskosten, kann auch einen Ersatzteilnehmer benannt werden.
Naturvertrauen  kann vom Vertrag zurücktreten:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere, wenn andere Teilnehmer oder
das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden. Die Teilnahmegebühr wird nicht erstattet.
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Weitergehende Ansprüche
entstehen nicht.
Bei Ausfall des Kursleiters/Referenten, z.B. durch plötzliche Erkrankung, und in Fällen höherer Gewalt kann es zu einem
kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen kommen. Naturvertrauen wird sich gegebenenfalls um eine schnellstmögliche ErsatzVeranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, so dass bezahlte Teilnahmegebühren gültig bleiben, haftet jedoch auf
Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühren, nicht für eventuell darüber hinausgehende
Schäden, die einem Teilnehmer durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen.


4. Haftung durch Naturvertrauen 
Der Veranstalter Naturvertrauen haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Naturvertrauen haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Tieren herbeigeführt werden. (siehe auch § 2)
Naturvertrauen ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, Hundehaltern eine neue Gruppe zuzuweisen.


5. Sonstiges
Seminarunterlagen, Skripte und sonstige Materialien, die dem Teilnehmenden im Rahmen der Veranstaltung ausgehändigt werden,
sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung vervielfältigt oder anderweitig verwendet
werden.
Die Teilnemenden erklären sich damit einverstanden, dass sämtliche Videoaufzeichnungen und Fotos die Naturvertrauen von Hunden und Menschen erstellt, zu Unterrichtszwecken benutzt (ohne Namensangabe) werden dürfen.


6. Datenschutz
Die vom Teilnehmeenden angegebenen Daten werden von dem Veranstalter gespeichert und zum Zwecke der Abwicklung von
Formalitäten und Marketing genutzt. Alle Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Darüber hinaus
gilt die Naturvertrauen Datenschutzerklärung.


7. Unwirksamkeit einzelner Vorschriften
Dieser Vertrag ist auch gültig, wenn sich einzelne Vorschriften des Vertrages als ungültig erweisen sollten. Die ungültige
Vorschrift dieses Vertrages ist alsdann durch die Vertragsparteien zu ergänzen und umzudeuten, dass der mit der ungültigen
Vorschrift beabsichtigte rechtliche oder wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Entsprechend ist zu verfahren, wenn sich bei der
Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt. Gerichtsstand ist Hagen 
 

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